Der Fachdienst Brandschutz des Werra-Meißner-Kreises bearbeitet vielfältige, gesetzlich bestimmte Aufgaben in den Bereichen des abwehrenden, wie auch des vorbeugenden Brandschutzes.

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes werden im Vorfeld Maßnahmen geprüft, um der Entstehung von Bränden entgegenzuwirken. Deshalb umfasst dieses auch baurechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Überprüfung verwendeter Baustoffe, die Flucht- und Rettungswegeplanung oder die Überprüfung von Löschanlagen in Gebäuden. Zudem werden in begründeten Fällen Brandmeldeanlagen, besondere Löschwasserversorgungen und notwendige Feuerlösch- oder Gebäudefunkanlagen geprüft und gefordert.

Auch die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen ist in Gebäuden, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder bei denen sich eine große Anzahl von Menschen aufhält, notwendig. Bei nahezu allen Sonderbauten ist eine Stellungnahme des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nötig. Für diesen Aufgabenbereich besteht daher eine enge Zusammenarbeit mit der ebenfalls beim Kreis etablierten Bauaufsichtsbehörde.

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes werden Maßnahmen ergriffen, bei entstandenen Bränden wirksame Brandbekämpfungen durchzuführen und Schäden von Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten abzuwenden. Der Fachdienst Brandschutz unterstützt hierbei die Kommunen bei der Durchführung dieser gesetzlich verankerten Pflichtaufgaben. Zudem ist er die zuständige Fachaufsicht über die Kommunen in diesem Aufgabenbereich. Aufgrund dessen kann dieser auch im Einsatzfalle die örtlichen Einsatzleitungen unterstützen oder nötigenfalls selbst die Einsatzleitung übernehmen. Für diesen Bereich stehen neben dem hauptamtlichen Kreisbrandinspektor auch die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister des Werra-Meißner-Kreises zur Verfügung. Des Weiteren ist der Werra-Meissner-Kreis dafür zuständig, Ausbildungslehrgänge und Fortbildungen sowie Übungen innerhalb des Kreises zu planen und durchzuführen. Hierbei werden die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises durch die vielzähligen Ausbilderinnen und Ausbilder (Kreisausbilder/-innen) unterstützt, die ehrenamtlich die Ausbildung sicherstellen. Gleiches gilt für die Brandschutzerziehung und aufklärung, deren Planung durch den ehrenamtlichen Beauftragten für die Brandschutzerziehung des Kreises abgebildet wird. Dieser sorgt ebenfalls für die nötige Ausbildung der hierfür eingesetzten Personen.

Bild: © Werra-Meißner-Kreis; http://www.werra-meissner-kreis.de

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